Forderungsmoderator im Bauhandwerk
Forderungsmanagement und technische Vermittlung
-keine gerichtlichen Inkassotätigkeiten-
Wir unterstützen Handwerksbetriebe und Dienstleister dabei, den Dialog mit ihren Kunden zu führen, wenn Rechnungen aus berechtigten oder unberechtigten Gründen nicht vollständig beglichen werden. Dieser Dialog erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich.
Sollten tatsächliche Mängel an der erbrachten Leistung bestehen, können wir auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung im hochwertigen Innenausbau abschätzen, welche Schritte und Maßnahmen sinnvoll sind. Gemeinsam mit dem Kunden erarbeiten wir mögliche Kompromisslösungen. Ob diese Lösungen Nachbesserungen oder Preisnachlässe beinhalten, legen wir unserem Auftraggeber mit einer Empfehlung vor.
Nach Zahlung durch Ihren Kunden erhalten wir für unsere Leistung ein vereinbartes Erfolgshonorar i.H.v. 10 % des tatsächlich gezahlten Betrags.
Sollte sich keine für beide Parteien geeignete Lösung finden lassen und Ihr Kunde weiterhin nicht zahlen, stellen wir – falls Sie den Rechtsweg beschreiten möchten – unsere Erkenntnisse und erarbeiteten Unterlagen gegen eine vorher vereinbarte Aufwandsentschädigung zur weiteren Verwendung bereit.
Wir sind weder Rechtsanwälte noch Gutachter und erbringen keine Rechtsberatung. Wir führen keine gerichtlichen Inkassotätigkeiten durch. Unsere „Mediation“ beschreibt ausschließlich technische und außergerichtliche Vermittlung zwischen Auftraggeber und Kunde im Zahlungsdialog.

Du hast sie. Du willst sie.
Der Moment ist da – und jetzt geht es nicht um den Preis. Es geht darum, dass du sie haben kannst. Feilschen reduziert den Moment auf Zahlen und Verhandlungen. Feiern dagegen hebt ihn auf ein anderes Niveau: Anerkennung, Stil und die Freude an etwas Besonderem. Es geht nicht darum, zu handel

Warentarifnummern und deren Bedeutung in der EU-Entwaldungsverordnung für den Möbel- und Innenausbau
Erfahren Sie, wie die EU-Entwaldungsverordnung die Möbel- und Innenausbauindustrie beeinflusst. Lernen Sie, wie Sie die richtigen Warentarifnummern ermitteln und Compliance-Strategien entwickeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Die EU-Entwaldungsverordnung ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf hinzielt, die Auswirkungen von Entwaldung und Waldschädigung auf globaler Ebene zu reduzieren, indem sie die Einfuhr von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden, einschränkt und die Nachhaltigkeit der Lieferketten für bestimmte Rohstoffe sicherstellt.

Das Allgemeine Lieferkettengesetz (LKSG) ist ein rechtliches Instrument für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten sicherzustellen. Es richtet sich insbesondere an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die über internationale Wertschöpfungsketten verfügen oder von solchen profitieren.

Die CSDD hat das Ziel, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Umwelt, für Arbeitsbedingungen, für Menschenrechte und für die Einhaltung ethischer Standards wahrnehmen. Sie betrifft Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit, die in der EU tätig sind oder in die EU exportieren.

ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und ist ein Rahmenwerk zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und Investitionen. Diese drei Säulen repräsentieren die Schlüsselfaktoren, die die langfristige Rentabilität und Stabilität eines Unternehmens beeinflussen sowie dessen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft.

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - auch bekannt als Carbon Border Adjustment Mechanism - ist eine politische Maßnahme der Europäischen Union (EU), die darauf bedacht ist, sicherzustellen, dass Unternehmen, die Produkte in die EU importieren, einen ähnlichen CO2-Preis zahlen wie Unternehmen innerhalb der EU.





















