Der EignerVertreter ist die vom Eigner (Owner) bevollmächtigte Instanz zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen während Planung, Ausführung und Abnahme des hochwertigen Innenausbaus. Er ist unmittelbar dem Eigner unterstellt und übt gegenüber allen Projektbeteiligten (Architekten, Generalunternehmern, Fachplanern und Handwerkern) die durch den Eigner delegierten Rechte aus.