EignerVertreter

Offizieller Vertreter und Repräsentant des Eigentümers. Ein EignerVertreter ist eine Person, die in formaler und offizieller Funktion die Interessen eines Eigentümers oder Anteilseigners wahrnimmt. Er handelt stellvertretend nach außen – gegenüber Geschäftsführungen, Behörden oder Vertragspartnern – auf Basis einer Vollmacht, gesellschaftsrechtlicher Regelungen oder ausdrücklicher Beauftragung. Dabei gibt er die Position, Rechte und Interessen des Eigentümers weiter, ohne selbst Eigentümer zu sein.