Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Allgemeine geschäftsbedingungen (AGB) - Teil 1
für Dienstleistungen von Nino Castaldo (Einzelunternehmen)
Stand: 23.06.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Nino Castaldo
Einzelunternehmen
Im Enkler 34
68191 Leimen
Deutschland
E-Mail: nino.castaldo@icloud.com
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil 1 gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen.
(2) Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:
- Eigentümervertretung,
- vertrauliche Beratung,
- Prozessmanagement,
- Projektmanagement,
- Konfliktmanagement,
- Koordination und Steuerung,
- Begleitung von Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen,
- sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Aufgabenbeschreibung oder die individuelle Vereinbarung.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Beauftragung,
- Annahme eines Angebots,
- schriftliche Bestätigung,
- oder Beginn der Leistungserbringung.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien.
§ 3 Leistungsdurchführung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und unabhängig.
(2) Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder unternehmerischen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzubeziehen.
(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 4 Eigentümervertretung und Beratungsleistungen
(1) Leistungen im Rahmen der Eigentümervertretung erfolgen im Interesse und nach den Zielvorgaben des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder genehmigungsrechtlichen Leistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Entscheidungen verbleiben grundsätzlich beim Auftraggeber.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung aller ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
(2) Dies gilt insbesondere für:
- wirtschaftliche Informationen,
- Projektinformationen,
- Vertragsinhalte,
- technische Daten,
- strategische Entscheidungen,
- personenbezogene Daten.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
(3) Freigaben und Entscheidungen erfolgen innerhalb angemessener Fristen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Beauftragung vereinbarten Vergütungen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 3 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
(6) Reisekosten, Auslagen und vereinbarte Fremdkosten werden gesondert berechnet.
§ 8 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungen des Leistungsumfangs sind gesondert zu vereinbaren.
(2) Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung vergütet.
§ 9 Projekt- und Prozessmanagement
(1) Der Auftragnehmer unterstützt bei Planung, Strukturierung, Koordination und Überwachung vereinbarter Maßnahmen.
(2) Die operative Umsetzung durch Dritte liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 10 Konfliktmanagement
(1) Konfliktmanagementleistungen dienen der Analyse, Moderation und Lösungsunterstützung.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keine Einigung oder einen bestimmten Verhandlungserfolg.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Konzepte, Auswertungen, Unterlagen, Methoden und Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Vergütung beim Auftragnehmer.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zweckgebundenes Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs.
§ 14 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können nach Vereinbarung gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 15 Referenzen
Der Auftragnehmer verwendet Auftraggeber oder Projekte nur nach vorheriger Zustimmung als Referenz.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
