Offizieller Vertreter und Repräsentant des Eigentümers
EignerVertreter
Der EignerVertreter ist der offizielle Vertreter und Repräsentant des Eigentümers. Er nimmt in formaler und verbindlicher Funktion die Interessen eines Eigentümers wahr und handelt stellvertretend nach außen – gegenüber Geschäftsführungen, Behörden oder Vertragspartnern – auf Basis einer Vollmacht, gesellschaftsrechtlicher Regelungen oder ausdrücklicher Beauftragung.
Dabei vertritt er die Position, Rechte und Interessen des Eigentümers, ohne selbst Eigentümer zu sein.
Im Rahmen von Baumaßnahmen ist der EignerVertreter die vom Eigner (Owner) bevollmächtigte Instanz zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen während Planung, Ausführung und Abnahme des Bauwerks.
Er ist unmittelbar dem Eigner unterstellt und übt gegenüber allen Projektbeteiligten – insbesondere Architekten, Generalunternehmern, Fachplanern und Handwerkern – die durch den Eigner delegierten Rechte aus.

